Iran gewinnt vier Visa-Berufungen, elf bleiben gesperrt

Kurzüberblick
Vier Mitglieder der iranischen WM-Delegation haben erfolgreich gegen die Ablehnung ihrer US-Visa Berufung eingelegt, doch elf weitere dürfen nicht einreisen. Der Iran hatte die USA beschuldigt, „integralen“ Mitarbeitern Visa verweigert zu haben.
Vier Mitglieder der iranischen Delegation für die Fußball-Weltmeisterschaft haben Berufungen gegen die Ablehnung ihrer Visa-Anträge für die Einreise in die Vereinigten Staaten gewonnen. Allerdings bleibt elf weiteren Angehörigen der Delegation die Reise zu den Spielen der iranischen Mannschaft in den USA verwehrt.
Der Iran hatte die USA vergangene Woche beschuldigt, „integralen“ Mitgliedern des Betreuerstabs seiner Nationalmannschaft die Visa verweigert zu haben. Dies geschah, nachdem US-Behörden erklärt hatten, dass iranischen Spielern die Erlaubnis zur Einreise für das Turnier erteilt worden sei. Aufgrund der angespannten Beziehungen zwischen den beiden Ländern – der Iran befindet sich de facto im Krieg mit den USA – hatte die iranische Mannschaft ihr WM-Basislager bereits nach Mexiko verlegt.
Berufungsverfahren und Ergebnisse
Von den 15 iranischen Delegationsmitgliedern, denen zunächst die US-Visa verweigert worden waren, reichten zehn nach ihrer Ankunft in Mexiko neue Anträge ein. Wie nun bekannt wurde, waren vier dieser Berufungen erfolgreich. Zu den Begünstigten gehören ein Mitglied des technischen Stabs, das als Analyst arbeitet, sowie zwei Funktionäre der internationalen Abteilung des iranischen Fußballverbands (FFIRI).
Die übrigen sechs Antragsteller wurden erneut abgelehnt. Darunter befinden sich FFIRI-Präsident Mehdi Taj, einer der Vizepräsidenten des Verbands, zwei für den täglichen Betrieb zuständige Teamadministratoren, ein Medienbeauftragter und ein Sicherheitsbeauftragter. Ein zweiter Medienbeauftragter entschied sich nach der ersten Ablehnung, keinen erneuten Antrag zu stellen.
Spielplan und Hintergründe
Der Iran bestreitet sein erstes Turnierspiel am 15. Juni in Los Angeles gegen Neuseeland. Das Turnier wird gemeinsam von Kanada, Mexiko und den USA ausgerichtet. Am 21. Juni kehrt die Mannschaft nach Los Angeles zurück, um gegen Belgien anzutreten, bevor sie am 26. Juni in Seattle auf Ägypten trifft.
Bereits Anfang dieser Woche hatten US-Behörden die WM-Ticketkontingente für iranische Fans gestrichen. Die FIFA betonte jedoch, sie arbeite daran, „die Möglichkeiten für iranische Fans, Spiele zu besuchen, zu maximieren“. Der FFIRI hatte der FIFA zuvor eine Liste mit zehn Bedingungen für die Teilnahme an der WM vorgelegt, darunter die Zulassung von Spielern, Trainern und Funktionären, die ihren Militärdienst bei den Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) abgeleistet haben.
US-Außenminister Marco Rubio hatte erklärt, iranische Spieler seien beim Turnier willkommen, aber Personen mit Verbindungen zu den IRGC könnten mit Einreisebeschränkungen rechnen. Bereits im April war der Iran bei einer Sitzung des FIFA-Kongresses in Vancouver nicht vertreten, nachdem Funktionäre an der kanadischen Grenze abgewiesen worden waren – ebenfalls mit Verweis auf IRGC-Verbindungen.
Visa-Probleme und Kritik
Die FIFA legt keine Obergrenze für die Größe einer nationalen WM-Delegation fest, übernimmt jedoch nur die Kosten für bis zu 50 Personen. Die Visa-Probleme betreffen nicht nur den Iran: Fans aus mehreren Ländern wurde die Einreise verweigert, und der somalische Schiedsrichter Omar Artan durfte nicht in die USA einreisen, um bei der WM zu pfeifen.
Der frühere FIFA-Präsident Sepp Blatter kritisierte den von ihm 17 Jahre lang geführten Verband wegen der Visa-Probleme. Auf sozialen Medien schrieb er: „Ein FIFA-WM-Gastgeberland muss zwei grundlegende Prinzipien garantieren: die Sicherheit des Landes – und die uneingeschränkte Einreise aller qualifizierten Teams, Funktionäre und Schiedsrichter. Der Fall von Schiedsrichter Omar Artan aus Somalia verstößt gegen eine dieser Verpflichtungen. Die FIFA darf die Universalität des Fußballs niemals gefährden.“ Blatter, 90, hatte das Amt nach Korruptionsvorwürfen aufgegeben und war mit einem sechsjährigen Verbot belegt worden, später jedoch von den Vorwürfen freigesprochen worden.
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